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Wahlbekanntmachung FAIER

Juni 22, 2009

Vom 6. bis zum 11. Juli 2009 findet die Wahl zum Fachschaftsrat der Erziehungswissenschaft statt.

Wahlberechtigt sind alle Diplom Erziehungswissenschafts-StudentInnen und andere StudentInnen, die EW im Erstfach studieren. JedeR Studierende eines dieser Fächer, kann die Stimme für die Kandidaten abgeben und sich selbst zur Wahl stellen.

Die Kandidaten tragen sich bitte in die Kandidatenliste ein (hängt im August-Bebel-Turm) oder schicken mir ne Mail: kb004[a]uni-rostock.de

Zu folgenden Zeiten ist die Wahl möglich:

Montag, 06.07.09: 17:00 – Ethik in der sozialen Arbeit / Cleppien – HSS3

Dienstag, 07.07.09: 11:15 – Volksbildung und Armenführsorge im 19. Jahrhundert / Bachmann – AB 4043

Dienstag, 07.07.09: 15:15 – Kritische Erziehungswissenschaft / Nieke – SR 3 Schwaansche Straße

Mittwoch, 08.07.09: 11:15 Organisationsforschung / Cleppien – HG 218

Donnerstag, 09.07.09: 13:15 Interkulturelle EW / Berndt – AB 8023

wird noch ergänzt….

Der Wahlausschuss
Katharina Bluhm, Sara Kokemüller, Till Hartung

Auszug aus der Fachschaftsrahmenordnung der
Studierendenschaft der Universität Rostock

§ 8 Wahlen

a. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der direkten
Personenwahl (Mehrheitswahl) und findet in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt. Die
Wahlhandlung ist öffentlich.
b.  Vor der Wahl wird ein Wahlausschuss aus mindestens drei
Personen gebildet, die nicht zur Wahl stehen dürfen. Der
Wahlausschuss wählt einen Vorsitzenden und einen
Protokollführer. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des
Wahlausschusses ein, der Protokollführer führt das
Wahlprotokoll.
c.  Die Wahl erfolgt unter Verwendung von Wahlurnen, die vor
Beginn der Wahl durch den Wahlausschuss verschlossen
werden.
d.  Die Wahlbekanntmachung muss 14 Tage vor Wahlbeginn
fachschaftsöffentlich gemacht werden. Sie muss mindestens Ort,
Datum und Uhrzeit der möglichen Wahlhandlung sowie die
Grundsätze der Wahl enthalten.
e.  Zur Wahl kann sich jedes Mitglied der Fachschaft stellen.
f.  Die Liste der Kandidaten wird 7 Tage vor Wahlbeginn
fachschaftsöffentlich gemacht.
g.  Für die Wahl zum Fachschaftsrat hat jedes Mitglied der
Fachschaft genauso viele Stimmen, wie Kandidaten aus der
Fachschaft zur Verfügung stehen. Dabei darf höchstens eine
Stimme pro Kandidat abgegeben werden.
h.  Die Wahlzettel werden vom Wahlausschuss ausgezählt. Als
gewählt gilt, wer mehr JA- als NEIN- Stimmen erhalten hat.
Enthaltungen werden als nicht abgegeben gewertet. Die
Wahlzettel sind zwei Jahre aufzubewahren.
i.  Das Wahlprotokoll mit dem Wahlergebnis ist spätestens 3 Tage
nach Ende der Wahl fachschaftsöffentlich zu machen. Gegen
das Wahlergebnis kann bis 14 Tage nach der Veröffentlichung
der Wahlergebnisse beim Wahlausschuss Widerspruch eingelegt
werden.